Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zammad – Software as a Service (Hosted Version)

§ 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Software-as-a-Service-Verträge, die zwischen der Zammad GmbH, Marienstraße 18, 10117 Berlin (Anbieter) und Kunden betreffend die vom Anbieter entwickelte Software „Zammad“ (Zammad) in der Hosted Version geschlossen werden. Die AGB gelten auch im Rahmen der Vertragsanbahnung.
(2) Der Vertrag richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Anbieter bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die kostenpflichtige Überlassung von Zammad durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Nutzung von Zammad in dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Der Kunde kann betreffend den Funktionsumfang auf der Website des Anbieters zwischen verschiedenen Leistungspaketen wählen. Zammad wird dem Kunden vom Anbieter über dessen Web-Server zur Nutzung bereitgestellt. Zammad verbleibt dabei auf dem Server des Anbieters.
(3) Um Zammad nutzen zu können, benötigt der Kunde eine Zugriffsoftware. Bei der Zugriffssoftware handelt es sich um die jeweils aktuelle Version eines marktüblichen Internetbrowsers. Die Zugriffssoftware wird dem Kunden vom Anbieter nicht zu Verfügung gestellt. Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt.
(4) Der Anbieter wird Zammad im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn eine Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Weiterentwicklung der Systeme erfolgt ständig. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version als der vertraglich vereinbarten besteht nicht.
(5) Der Anbieter überlässt dem Kunden Zammad am Übergabepunkt mit einer definierten Verfügbarkeit zur Nutzung in Höhe von 99,85 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Zammad aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet erreichbar ist. In Abstimmung mit dem Kunden kann der Anbieter die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu diesen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern. Diese Zeiten, in denen der Anbieter die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbricht, um Wartungsarbeiten durchzuführen, werden als verfügbar zur Nutzung gewertet.
(6) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages einen eigenen Kunden-Account. Der Kunde kann sich über eine individuelle URL in seinen Kunden-Account einloggen. Im Rahmen des Kunden-Accounts wird dem Kunden auch ein E-Mail-Account zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann die Benennung des Kunden-Accounts selbst wählen. Aus dieser Benennung ergibt sich die Benennung der URL, über die sich der Kunde in das System von Zammad einloggt. Die vom Kunden gewählte Benennung des Kunden-Accounts entspricht auch der Benennung der E-Mail-Adresse des Kunden. Bsp.: Benennt der Kunde den Kunden-Account „Kunde“, erfolgt der Log in in das System von Zammad über „https://kunde.zammad.com“. Die E-Mail-Adresse heißt entsprechend „kunde@zammad.com“. Der Kunde erhält das vorbenannte Recht zur Benennung des Kunden-Accounts nur für die Dauer der Vertragslaufzeit; nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Benennung wieder frei, sodass ein anderer Kunde seinen Kunden-Account entsprechend gleich benennen kann.

§ 3 Kundenservice

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen abhängig vom vertraglich vereinbarten Umfang einen Kundenservice zur Verfügung, der entweder über E-Mail (support@zammad.com), Web-Plattform (https://support.zammad.com) oder Telefon zu erreichen ist. Dies dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Anbieters. Kundenanfragen an den Ansprechpartner werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Störungsmeldungen sind ausschließlich über die Web-Plattform zu melden (https://support.zammad.com).
(2) Der telefonisch erreichbare Kundenservice steht dem Kunden entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind alle TARGET2-Feiertage und alle bundesweiten Feiertage in Deutschland.

§ 4 Datenspeicherung

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf dem für ihn vom Anbieter eingerichteten Datenserver Daten abzulegen, auf die der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung von Zammad zugreifen kann. Der Anbieter schuldet lediglich die zur Verfügungsstellung vom Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden entsprechend den Individualvereinbarungen bei Auftragserteilung.
(2) Den Anbieter treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Auch bezüglich der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Richtlinien ist der Kunde selbst verantwortlich. Auch für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
(3) Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Der Kunde kann die Daten im Rahmen einer Datenbankübernahme sowie im Rahmen der laufenden Nutzung von Zammad auf dem Datenserver ablegen. Die Daten werden dabei stets von dem Kunden eingepflegt, es sei denn, es wurde ein kostenpflichtiger Support individuell vereinbart.

§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten

Bezieht der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Anbieter wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Der Anbieter bietet dem Kunden eine verschlüsselte Übermittlung der Daten mittels Kommunikationsprotokoll „Hypertext Transfer Protocol Secure“ (HTTPS) an.

§ 6 Datenherausgabe

(1) Der Anbieter wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt im bei Zammad üblichen Backupformat.
(2) Der Anbieter wird die bei ihm vorhandenen Kunden-Daten 14 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Anbieter wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 7 Datensicherheit und Datensicherung

(1) Der Anbieter trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG.
(2) Der Anbieter führt arbeitstäglich eine inkrementelle Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durch.
(3) Der Kunde kann über zeigesteuerte Jobs Daten aus Zammad eigenständig löschen. Für diese Löschvorgänge ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

§ 8 Zugriffsberechtigung

(1) Der Kunde erwirbt vom Anbieter eine bestimmte Anzahl von Zugriffsberechtigungen. Eine Zugriffsberechtigung berechtigt eine Person zum Zugriff auf die vom Anbieter bereitgestellte Software Zammad. Eine Zugriffsberechtigung besteht aus einem Benutzernamen und einem Passwort. Benutzername und Passwort dürfen vom Kunden nur den jeweils von ihm berechtigten Personen (Agenten) mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
(2) Soweit der Kunde das ihm vom Anbieter zugeteilte Kennwort ändert, so hat er ein sicheres Kennwort zu verwenden, welches mindestens aus 8 Zeichen besteht. Diese müssen mindestens ein Sonderzeichen und eine Zahl enthalten.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen, die von den Agenten genutzt werden, und dem vom Anbieter definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Datenübergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Anbieter ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
(2) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Softwareversion entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung von Zammad berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Anbieter bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten individuellen Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.
(3) Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Server keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen und/oder den Kunden-Account auch sonst nicht für solche Zwecke nutzen. Der Kunde wird auch dafür sorgen, dass die vom ihm gewählte Bezeichnung der URL und E-Mail-Adresse keine Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Insoweit stellt der Kunde den Anbieter diesbezüglich von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
(4) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Anbieter auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server des Anbieters abgelegten Inhalte über das Internet oder wegen der Benennung der URL und der E-Mail-Adresse ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden den Kunden-Account ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

§ 10 Rechte

(1) Bei der dem Kunden zur Verfügung gestellten Software handelt es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran stehen grundsätzlich dem Urheber zu. Sofern nicht anders geregelt, verwendet der Anbieter bei der zur Verfügung gestellten Software von Drittanbietern freie Open Source-Lizenzen und stellt seine vom ihm selbst entwickelten Softwareleistungen ebenfalls unter eine freie Open Source-Lizenz (GNU AGPLv3).
(2) Für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages hat der Kunde an der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Software diejenigen einfachen Nutzungsrechte, die sich aus der jeweiligen Softwarelizenz ergeben. Für eine ordnungsgemäße Lizenzierung hat der Kunde vor Nutzung der Software die jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen zu akzeptieren und zu jeder Zeit einzuhalten.
(3) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen (Backups) zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfall-Rechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderung an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.

§ 11 Vergütung

(1) Der Kunde hat für die von ihm gewählten Leistungspakete die sich aus der beim Vertragsschluss gültigen Preisliste des Anbieters ergebenden Entgelte zu zahlen. Mittels Individualvereinbarung kann von diesen Preisen abgewichen werden.
(2) Eine Erhöhung der angegebenen Entgelte durch den Anbieter ist zulässig, wenn der Anbieter hierzu ein berechtigtes Interesse hat und schwerwiegende Gründe für eine Erhöhung der angegebenen Preise und Tarife bestehen. Ein schwerwiegender Grund liegt vor, wenn und soweit dem Anbieter höhere Kosten entstehen infolge einer Steigerung des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes der Arbeitnehmer beim Auftragnehmer. So kann sich jährlich eine Steigerungsrate ergeben, die sich an der Steigerung des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer für Deutschland nach dem Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ (nachgewiesen durch das Statistische Bundesamt Fachserie 16, Reihe 2.4, J62 -) (Index) orientiert. Für die Ermittlung der Steigerungsrate wird die Veränderung der Indexentwicklung von den letzten vier zurückliegenden verfügbaren Kalenderquartalen zu Grunde gelegt (z. B. die Indexentwicklung von Q2/2013 auf Q2/2014). Sofern es diesen Index nicht mehr geben sollte, kann der Auftragnehmer einen vergleichbaren Index zur Anwendung bringen. Der Kunde ist im Falle einer Erhöhung der Entgelte berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Kunde auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.
(3) Sämtliche vom Anbieter angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.
(4) Die vereinbarten Entgelte sind jeweils im Voraus zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(5) Zahlungen des Kunden an den Anbieter für die Nutzung des Dienstes oder für weitere Produkte innerhalb des Systems erfolgen per elektronischen Lastschrifteinzug über Zammad oder über eine Kreditkartenabrechnung.
(6) Im Falle der Abrechnung über Zammad ermächtigt der Kunde Zammad, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften ist Zammad berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 20,00 € pro Lastschrift zu berechnen.
(7) Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.

§ 12 Vertragslaufzeit

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Leistungspaketen ein Jahr oder wird individuell vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart läuft der Vertrag daher zunächst fest für einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an. Anbieter und Kunden steht es frei, eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit individuell zu vereinbaren. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich diese automatisch um jeweils ein weiteres Jahr oder um eine individuell vereinbarte Laufzeit, es sei denn, der Kunde oder der Anbieter kündigt mit einer Frist von mindestens zwei Monaten vor Vertragsende.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform und hat durch den Vertretungsberechtigten zu erfolgen.
(4) Dem Kunden steht es frei, innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit durch eine Hochstufung zu einem preislich höherwertigen Leistungspaket zu wechseln, soweit dies auch mit einer Erhöhung seiner Zahlungspflicht verbunden ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Hochstufung nur mit Zustimmung des Anbieters erfolgen. Ein Wechsel zu einem preislich niedrigwertigeren Leistungspaket oder die Verringerung der Anzahl der Agenten ist nach Ablauf einer Laufzeit möglich. Mit einem Wechsel zu einem anderen Leistungspaket beginnt keine neue Vertragslaufzeit zu laufen.

§ 13 Gewährleistung

(1) Der Anbieter schuldet die Verfügbarkeit von Zammad im vertraglich vereinbarten Rahmen.
(2) Der Anbieter beseitigt innerhalb angemessener Frist ihm gemeldete Mängel oder den (Teil-)Ausfall von Zammad. Auftretende Mängel werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde oder sonstige Mängel eingeordnet. Erzielen die Parteien kein Einvernehmen, entscheidet der Anbieter über die Einordnung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Je nach Einordnung eines Mangels gelten folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten:
(a) Betriebsverhindernder Mangel: Reaktion: 8 Stunden / Wiederherstellung: 24 Stunden
Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung von Zammad beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird (und dieser Mangel nicht mit zumutbaren organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden kann).
(b) Betriebsbehindernder Mangel: Reaktion: 24 Stunden / Wiederherstellung: 3 Werktage
Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung von Zammad beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, die Nutzungseinschränkung(en) aber zugleich auch nicht nur unerheblich ist (sind) und mit zumutbaren organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlichen zumutbaren Mitteln nicht umgangen werden kann (können).
(c) Sonstiger Mangel: Reaktion: 2 Werktage / Wiederherstellung: je nach Problem individuell in Absprache mit dem Anbieter unter Berücksichtigung von Release-Zyklen.
Ein sonstiger Mangel liegt vor, wenn die Nutzung von Zammad nicht unmittelbar und/oder nicht bedeutend/erheblich beeinträchtigt wird, wie zum Beispiel bei ungünstig definierten Grundeinstellungen.
(3) An Zammad liegt ein Mangel vor, wenn
(a) Zammad bei vertragsgemäßem Einsatz die vertraglich geschuldeten Funktionalitäten nicht erbringt oder
(b) wenn Zammad sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet oder
(c) wenn Zammad sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Anwendungen der gleichen Art üblich ist und der Kunde diese nach der Art der Software erwarten kann.
Ein Mangel im Sinne dieser Regelung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn sich das Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen gemäß den Buchstaben (a) - (c) nur unwesentlich auf die Nutzung der Anwendung auswirkt oder die Störung durch eine unsachgemäße Behandlung von Zammad durch den Kunden hervorgerufen wurde.
(4) Art und Weise der Mangelbeseitigung stehen im billigen Ermessen des Anbieters. Die Beseitigung eines Mangels kann darüber hinaus auch in der Form von Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden erfolgen. Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen, es sei denn, dies ist ihm nicht zumutbar. Die Verpflichtung des Anbieters zur Mangelbeseitigung ist erfüllt, wenn kein Mangel mehr in diesem Sinne vorliegt.
(5) Kann der Anbieter einen Mangel nicht innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums beseitigen, stellt er dem Kunden auf eigene Kosten eine vorübergehende Umgehungslösung zur Verfügung, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. Die Verpflichtung des Anbieters zur dauerhaften Mangelbeseitigung bleibt durch die Lieferung der vorübergehenden Umgehungslösung unberührt.
(6) Zur Prüfung und Behebung von Fehleranzeigen und Fehlern genehmigt der Kunde mit Vertragsabschluss den Zugriff auf Anwendungsdaten. Der Zugriff durch den Anbieter wird nur soweit genommen, wie dies zur Fehlerprüfung und Fehlerbeseitigung erforderlich ist.
(7) Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen.
(8) Der Kunde hat in seiner Einflusssphäre auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten und Verstöße gegen die guten Sitten zu unterbinden.
(9) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Ein Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bezüglich der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder gegebenen Garantien.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
(4) Alle vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern und eventuell eingebundenen Erfüllungsgehilfen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den vertretbaren Aufwand beschränkt, der erforderlich ist, um die verlorenen Daten des Kunden anhand vorhandener Sicherungskopien zu rekonstruieren.

§ 15 Datenverkehr

(1) Der Datenverkehr wird von Seiten des Anbieters nicht begrenzt. Er behält sich aber das Recht vor, diesen bei einem unnötig hohen Aufkommen auf Seiten des Kunden zu begrenzen. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn in erheblicher Weise Daten über Internetdienste wie Filesharingplattformen getauscht werden. Die übliche Nutzung der Vertragsleistungen wird jedoch nicht unterbunden werden.
(2) Es ist dem Kunden ausdrücklich verboten, die Software selbst als Filesharingplattform oder als ein vergleichbares Medium zu nutzen.
(3) Die maximale Dateigröße einzelner Dateien, die in das System hochgeladen werden können, wird vom Anbieter bestimmt.
(4) Der jedem Kunden zur Verfügung stehende/gestellte Speicherplatz ist abhängig von dem jeweils geschlossenen Vertrag.

§ 16 Änderung der Vertragsbedingungen

(1) Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Anbieter berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.
(2) Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform.
(3) Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Anbieter wird dem Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(4) Alle Änderungen, Ergänzungen oder Kündigung vertraglicher Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Berlin.
(6) Der Vertrag ist in der deutschen Sprachfassung verbindlich.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.

Stand: 16. November 2020

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