Offene Daten leicht gemacht

Bedeutung des neuen „Open by Default“-Prinzips für Kommunen

Offene Daten haben das Potential einen immensen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Vom Bund kommt nun die Ansage, dass Kommunen und Behörden die von ihnen erhobenen Rohdaten der Allgemeinheit bereitstellen sollen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur neuen deutschen Datenkultur, wofür sie gut ist und wie Sie direkt in die Umsetzung kommen.

Darum geht‘s

  • Open Data beschreibt die freie Verwendung von Daten
  • Deutschland hat sich mit seiner „Open by Default“-Strategie zur Datenoffenheit bekannt
  • Kommunen und Behörden sollen ihre erhobenen Daten nun strukturiert, aber unbearbeitet der Allgemeinheit bereitstellen
  • Über das Metadatenportal GovData.de werden alle Datenquellen übersichtlich gesammelt und ausgegeben

In den deutschen Amtszimmern herrscht Aufbruchsstimmung. Grund dafür ist die geplante Änderung am § 12a vom E-Government-Gesetz (EGovG) und die Verabschiedung des neuen Datennutzungsgesetzes (DNG). Dieses regelt unter anderem die Bereitstellung und Ausweitung offener Daten der Bundesverwaltung. Hier lesen Sie, was es damit auf sich hat, worin die großen Mehrwerte liegen und was auf Ihre Kommune oder Behörde zukommt.

Was heißt „Open Data“?

Der englische Begriff „Open Data“ beschreibt offene Daten, die von allen frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können. Er steht damit im Kontrast zu geschlossenen Datensilos, die von außen weder zugänglich, noch vernetzt sind.

Ziel ist es Daten maschinenlesbar, in offenen und interoperablen Formaten, sowie mit Hilfe von digitalen Schnittstellen zugänglich zu machen. Das heißt, dass dafür weder Excel-Tabellen, noch PDF-Dateien zum Einsatz kommen, sondern die Daten in ihrer unveränderlichen Reinform bereitgestellt werden sollen und zu beliebigen Zwecken mit Quellennennung weiterverarbeitet werden können.

Was ist das neue „Open by Default“-Prinzip der Bundesverwaltung?

„Open by Default“ heißt zuallererst, dass unbearbeitete Daten, die zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben werden, von Amts wegen immer zuerst frei und zugänglich sein sollen. Und, dass erst die Ausnahme einer Begründung bedarf (wie etwa ein konkret erkennbarer Personenbezug in den Daten).

Dieses Opt-out-Prinzip wird dafür sorgen, dass die Weiterverarbeitung von statistisch-relevanten und datenschutzkonformen Daten viele Potentiale in der Verwaltung, sowie auch in der Zivilgesellschaft freisetzen kann.

Was ist der konkrete Nutzen von Open Data?

Die Bundesverwaltung hat drei Bereiche mit großem gesellschaftlichen Mehrwert identifiziert, die von der neuen Kultur des Datenaustausches massiv profitieren können und in ihre Open-Data-Strategie gegossen:

  • Effizienzgewinne in der Verwaltung
  • Beitrag zu zivilgesellschaftlichen und ökologischen Initiativen
  • Datengetriebenes Wirtschaftswachstum

Das gesteigerte Nutzenpotential dieser und weiterer Bereiche lässt sich vor allem durch die Bereitstellung neuer Daten in Echtzeit und die kontextuelle Verknüpfung bestehender Datensätze erklären. Kurz: Wissen wird kombiniert und unmittelbar verfügbar gemacht.

Ein ganz konkretes Beispiel für die Entlastung lokaler Verwaltungen wäre es etwa weniger Anfragen von Bürgern im Rahmen des Transparenzgesetzes bearbeiten zu müssen, da Daten und Verträge von vornherein online und für jedermann einsehbar bereitgestellt würden. Das spart nicht nur Bearbeitungsvorgänge, sondern macht das Regierungshandeln auch nach außen viel besser nachvollziehbar und überprüfbar.

Was steckt hinter GovData, dem Datenportal für Deutschland?

Unter GovData.de existiert bereits heute ein nationales Metadatenportal, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Verwaltungsdaten transparent, offen und frei nutzbar verfügbar zu machen. Ziel ist es darüber mit der Zeit Zugang zu all den einheitlich strukturierten und teilautomatisiert-erhobenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen zu bieten.

Wichtig zu wissen: Vorgehalten und gepflegt werden ebenjene Daten immer noch dezentral bei den jeweiligen Stellen, die für die Erhebung verantwortlich sind. Also zum Beispiel in Ihrer Kommune selbst.

Und wie kommt Open Data nun in die Kommunen?

Bevor die oben beschriebenen Potentiale freigesetzt werden können, müssen nachhaltige Daten-Bereitstellungsprozesse erst einmal in der Fläche ankommen.

Der naheliegende erste Schritt, um Open Data in Ihrer Kommune oder Behörde zu etablieren, ist es dafür eine Open-Data-Stelle einzurichten und personal-technisch entsprechend auszustatten. Wo in der Verwaltung bereits Kompetenzen zu den Themen Smart Region, Smart City oder eben Open Data geschaffen wurden, so macht es Sinn diese weiter zu bündeln.

Eine große Hilfe für die Implementierung von allen Belangen rund um das Thema liefert Ihnen das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) des Bundes. Dieses stellt unter anderem mit einem umfassenden Leitfaden Material und Werkzeuge zur Einführung und fortlaufenden Umsetzung bereit – inklusive Vorlagen.

Ergänzend dazu wird aber noch zu Recht gefordert Bundesmittel für die Ausbildung von und Fortbildung zu Open-Data-Managern bereitzustellen. Diese könnten die Funktion von dezentralen Multiplikatoren und Wissensträgern einnehmen und bei der Bereitstellung von Open Data in Kommunen und Behörden direkt beraten und helfen. Man denke da an die initiale Identifikation von Open-Data-tauglichen Datenbeständen.

Ein richtiger Booster für die Umsetzung der Open-Date-Strategie des Bundes könnte es auch sein die Rolle eines Open-Data-Verantwortlichen gesetzlich festzuschreiben.

Beispiele für die Nutzung von Open Data

Mit der verbesserten Datenbereitstellung und Datennutzung allerorts sind schon heute erste Open-Data-Beispiele entstanden, die wir Ihnen hier gerne einmal vorstellen wollen.

Das Statistische Bundesamt stellt mit dem Dashboard Deutschland eine Plattform bereit, die gesellschaftlich- und wirtschaftlich-relevante Datensätze in Form von Verlaufsgrafiken visualisiert – etwa zu Themen wie der Pandemie, spezifischen Preisveränderungen und dem Arbeitsmarkt.

Ebenfalls vom Statistischen Bundesamt kommt der Unfallatlas, der Kommunen die Angleichung der Straßenführung anhand von straßengenauen Unfallschwerpunkten ermöglicht. Ein Wissen, das zuvor nicht frei zugänglich war.

Hier im Blog haben wir für Sie auch schon über die „Digitalisierung im öffentlichen Dienst“ geschrieben, die maßgeblich durch die Einführung eines Ticketingsystems mit angeschlossener Wissensdatenbank profitiert. Das Beste: Ihr smarter Helpdesk Zammad steht Ihnen dafür kostenlos zur Verfügung.

Zusammenfassung

Die Open-Data-Strategie des Bundes bringt viele Potentiale für Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit sich – etwa die Förderung von Innovation, Verwaltungstransparenz und demokratischer Partizipation. Für Kommunen und Behörden heißt das jedoch erst einmal Zuständigkeiten und Prozesse zu etablieren, welche die Bereitstellung der von ihnen erhobenen personenunabhängigen Daten ermöglichen.

  1. Was heißt „Open Data“?
  2. Was ist das neue „Open by Default“-Prinzip der Bundesverwaltung?
  3. Was ist der konkrete Nutzen von Open Data?
  4. Was steckt hinter GovData, dem Datenportal für Deutschland?
  5. Und wie kommt Open Data nun in die Kommunen?
  6. Beispiele für die Nutzung von Open Data
  7. Weiterführende Links
  8. Zusammenfassung
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